Elterngeld - Was du wissen musst

Elterngeld & Reisen geht das
Elternzeit und Elterngeld sind zwei völlig verschiedene Themen, in diesem Beitrag geht es rund um das Elterngeld!
Als frischgebackene Eltern oder solche, die es bald werden wollen, ist es wichtig, sich mit den Feinheiten des Elterngeldsystems vertraut zu machen. Das Elterngeld bietet eine fantastische Möglichkeit, finanzielle Unterstützung während der Elternzeit zu erhalten und gleichzeitig wertvolle Zeit mit deinem kleinen Wunder zu verbringen.
In diesem informativen Beitrag werde ich die wichtigsten Punkte rund um das Elterngeld genauer betrachten. Von den Voraussetzungen für den Bezug über die Flexibilität bei der Aufteilung bis hin zu cleveren Strategien, um das Maximum aus dem Elterngeld herauszuholen -- ich habe alles für dich zusammengestellt.
Ich übernehme keine Gewähr auf Richtigkeit der Informationen. Zum Zeitpunkt des Erstellens des Beitrags (Juni 2023) habe ich nach besten wissen recherchiert und die Informationen zusammengetragen. Im Beitrag sind weiterführende Links zu Quellen, ich empfehle jedem diese auch zu lesen!
Es ist gesetzlich erlaubt und moralisch unbedenklich, während des Bezugs von Elterngeld zu reisen !
Hier die 10 wichtigsten Punkte zum Elterngeld
- Höhe des Elterngeldes Der monatliche Maximalbetrag des Elterngeldes beträgt 1800 €, minimal 300 €. mehr...
Basiselterngeld & ElterngeldPlus Das Elterngeld kann über die doppelte Zeit genommen werden, jedoch wird dann nur die Hälfte des Betrags monatlich ausgezahlt. mehr...
Bezugszeitraum Es gibt 12 Monate Elterngeld, und wenn beide Elternteile Elterngeld nehmen, erhält man zusätzlich 2 Monate. Insgesamt also 14 Monate. mehr...
Aufteilung Die Aufteilung des Elterngeldes zwischen den Eltern kann flexibel gestaltet werden, solange jeder mindestens zwei Monate nimmt. mehr...
Voraussetzungen Anspruch auf Elterngeld hat, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. mehr...
Elterngeld maximieren mehr...
Bruttoeinkommen vor der Geburt erhöhen,
Steuerklasse wechseln.
Geschwisterbonus Ein Geschwisterbonus von zehn Prozent des Elterngeldes wird gewährt, wenn man ein weiteres Kind unter drei Jahren im Haushalt hat. mehr...
Arbeiten während der Elternzeit Es ist möglich, während der Elternzeit und des Elterngeldbezugs und zu arbeiten, aber maximal 32 Stunden pro Woche. Beim Bezug von ElterngeldPlus lohnt es sich sogar sehr. mehr...
Urlaubsanspruch Wenn du ein komplettes Jahr in Elternzeit gehst, kann der Arbeit geber den gesamten Jahresurlaub kürzen. mehr...
Wohnsitz abmelden oder Nicht Ich würde davon abraten den Wohnsitz abzumelden. mehr...
Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Bezugszeitraum ... ? !
Was genau ist das ?
1. Höhe des Elterngeldes
Die Berechnung des Elterngeldes ist individuell, aber im Allgemeinen kann man es wie folgt zusammenfassen: Das Elterngeld entspricht 67 Prozent des vor der Geburt erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit, mit einem Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat. Es wird mindestens 300 Euro gezahlt, selbst wenn die berechtigte Person vor der Geburt kein Einkommen hatte.
Entscheidend für die Höhe des Elterngeldes ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen, gemessen über die letzten 12 Monate vor der Geburt. Wenn du selbstständig bist, wird das letzte Kalenderjahr als Referenzzeitraum herangezogen.
Um dein individuelles Elterngeld zu berechnen, bietet das Bundesamt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Elterngeldrechner auf seinem Familienportal an.
Für Selbstständige gibt es einige Besonderheiten, siehe hier.
Hier findest Du weitere Informationen zum Elterngeldgesetz (BEEG)
Beispielrechnung:


2. Basiselterngeld & ElterngeldPlus
Einfach erklärt ist es wie folgt:
Basiselterngeld ist der volle Betrag, kann aber nur in den ersten 12 Monaten genommen werden.
ElterngeldPlus bedeutet, halbes Geld aber doppelte Zeit, kann bis zum 32 Lebensmonat des Kindes genommen werden. In der Tabelle sieht man ElterngeldPlus ist immer die Hälfte vom Basiselterngeld. Weitere Informationen findest du auf dem Familienportal.
3. Bezugszeitraum
Der Bezugszeitraum, ist der Zeitraum der Elternzeit der mit Elterngeld abgedeckt wird.
Für die meisten Eltern gilt die Regelung "12+2". Wie bereits erwähnt, erhaltet ihr 2 zusätzliche Monate Elterngeld, wenn beide Elternteile jeweils mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen. Um die maximale Zeit zu nutzen, empfiehlt es sich folgendermaßen vorzugehen: Die Mutter nimmt für den Zeitraum der Geburt 2 Monate Elterngeld in Anspruch. Wenn man die verbleibenden 12 Monate als ElterngeldPlus (doppelte Zeit) wählt, steht einem ein Bezugszeitraum von insgesamt 26 Monaten zur Verfügung, bestehend aus 2 Monaten Basiselterngeld und 24 Monaten Elterngeld Plus.
Im Detail gehen wir auf diesen Thema in dem Beitrag Varianten ein.
4. Aufteilung
Bei der Aufteilung des Elterngeldes sind 2 Monate (Basiselterngeld) für die Mutter während des Zeitraums um die Geburt herum vorgesehen, dies lässt sich nicht umgehen. Die verbleibende Zeit kann nach den individuellen Vorlieben der Eltern aufgeteilt werden. Es ist möglich gleichzeitig Elterngeld zu beziehen oder abwechselnd, je nachdem wie es für einen am besten passt.
5. Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld
Laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG, hat Anspruch auf Elterngeld, wer:
einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
das Kind selbst betreut und erzieht und
keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
6. Elterngeld maximieren
Wenn es gelingt, das monatliche Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt zu steigern, erhält man mehr Elterngeld. Ebenso wichtig ist die Wahl der Steuerklasse, da sie maßgeblich das Nettoeinkommen bestimmt, das sich wiederum im Elterngeld widerspiegelt. Pauschal gesagt, empfiehlt es sich, frühzeitig in die Steuerklasse 3 zu wechseln, um die Vorteile zu nutzen.
7. Geschwisterbonus
Wenn du zusätzliche Kinder hast, die ebenfalls in deinem Haushalt leben, hast du Anspruch auf einen Zuschlag zum Elterngeld, den sogenannten Geschwisterbonus. Dadurch wird dein Elterngeld um 10 % erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.
Um den Geschwisterbonus zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen in deinem Haushalt:
Es lebt mindestens ein weiteres Kind, das jünger als 3 Jahre ist. oder
Es leben mindestens zwei weitere Kinder, die beide jünger als 6 Jahre sind. oder
Es lebt mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung, das jünger als 14 Jahre ist. Dabei ist eine Voraussetzung, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 vorliegt.
8. Arbeiten während der Elternzeit
Bei den Rechenmodellen wurden folgende Annahmen gemacht:
Steuerklasse 3
Kinderfreibetrag 1
Gesetzlich versichert
Keine Kirchensteuer
Die Berechnungen basieren auf einem fiktiven Monatseinkommen von 500 € während der Elternzeit.
Es ist deutlich erkennbar, dass es sich beim Bezug von ElterngeldPlus wirklich lohnt, zusätzliches Geld zu verdienen. Wenn man hingegen Basiselterngeld erhält, muss man mit erheblichen Abzügen rechnen.
Bitte beachte, dass diese Daten als Richtwert zur Orientierung dienen. Verwende bitte den Elterngeldrechner für deine persönliche Situation.


9. Urlaubsanspruch
Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit hat der Arbeitgeber das Recht, den jährlichen Anspruch auf Urlaub um ein Zwölftel zu kürzen.
10. Wohnsitz nicht abmelden
Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist die Vorraussetzung um Elterngeld beziehen zu können.
Laut Europäische Kommission heißt es:
„Gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland bedeutet, dass der- oder diejenige sich unter Umständen in Deutschland aufhält, die erkennen lassen, dass er/sie dort nicht nur vorübergehend verweilt.
Bei der Entscheidung, ob jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, kommt es auf Folgendes an:
Die Dauer und die Kontinuität, in der eine Person in Deutschland oder in einem anderen Land lebt und seinen gemeldeten Wohnsitz hat
Dauer und Zweck von Abwesenheiten aus Deutschland
Wohnsituation
Art und Umfang der beruflichen Tätigkeit
Der örtliche Mittelpunkt der persönlichen Interessen
Die sich aus den Umständen ergebenden zukünftigen Interessen und Absichten der betreffenden Person
Diese Definition kann unterschiedlich interpretiert werden. Wer es sich leisten kann, behält auch während der Reise den Wohnsitz und nicht nur die Meldeadresse in Deutschland . Damit ist man auf Nummer sicher ! Auch wir machen es so, allerdings haben wir nur eine sehr kleine Wohnung angemietet die hauptsächlich als Lagerstätte für die übrigen Sachen dient.
Es gibt sicherlich unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema, letztendlich muss jedoch jeder für sich selbst entscheiden.
Weiter geht´s mit der Anleitung...