Abgelaufener TÜV im Ausland – was jetzt?

1. Muss ich mit einem Bußgeld im Ausland rechnen?
2. Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn der TÜV abgelaufen ist?
Diese beiden Fragen werden mir regelmäßig von anderen Campern, Langzeitreisenden und Auslandsüberwinterern gestellt. Und das völlig zurecht – denn wenn ich länger unterwegs bin, habe ich den Ablauf der HU-Plakette nicht immer im Blick. Umso ärgerlicher ist es, wenn dann im Ausland plötzlich die Polizei winkt. Ich erkläre hier, was wirklich Sache ist.
1. Abgelaufener TÜV im Ausland – droht ein Bußgeld?
Die klare Antwort lautet: Nein, ein Bußgeld im Ausland wegen abgelaufenem TÜV ist nicht rechtmäßig, solange mein Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist.
Denn: Die Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr ist die ordnungsgemäße Zulassung im Heimatland – in meinem Fall also Deutschland. Auch wenn die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung (HU) abgelaufen ist, bleibt die Zulassung weiterhin gültig. Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf deren Basis andere EU-Mitgliedstaaten mich deshalb bestrafen dürften.
In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Problemen – vor allem in Ungarn, Italien und Spanien. Dort kennen viele Polizisten die deutsche Rechtslage nicht oder ignorieren sie. Aus meiner Community höre ich regelmäßig von folgenden Vorfällen:
- Motorradfahrer am Gardasee bekamen ein Bußgeld wegen abgelaufener Plakette – teilweise wurde sogar mit Beschlagnahmung gedroht.
- In Ungarn wurden Autofahrern die Kennzeichen abgeschraubt, weil der TÜV abgelaufen war.
- Wer sich weigert zu zahlen, wird mit hohen Strafen oder Stilllegung eingeschüchtert.
Mein Rat: Ich lasse mich nicht einschüchtern. Ich bin im Recht. Ich zahle keine Geldstrafe vor Ort und ziehe im Zweifel einen Anwalt hinzu.
2. Was passiert mit dem Versicherungsschutz?
Auch hier kann ich beruhigen: Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, selbst wenn meine HU-Plakette abgelaufen ist.
Aber Vorsicht: Wenn mein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist und ich das weiß oder hätte wissen müssen, dann kann es im Falle eines Unfalls versicherungsrechtliche Konsequenzen geben. Die Versicherung könnte mich dann in Regress nehmen – das heißt: Ich hafte (zum Teil) selbst für den Schaden.
Deshalb gilt: Auch wenn der TÜV abgelaufen ist, sollte mein Fahrzeug technisch einwandfrei sein. Eine zusätzliche technische Überprüfung im Ausland kann hier hilfreich sein – auch wenn sie den deutschen TÜV nicht ersetzt, kann ich damit im Ernstfall die Verkehrssicherheit meines Fahrzeugs nachweisen.
Weitere Tipps rund um den TÜV im Ausland:
- Keine Rückkehrpflicht nach Deutschland: Ich muss nicht extra zurückreisen, um den TÜV zu machen. Es reicht, wenn ich mein Fahrzeug unverzüglich nach der Rückkehr grenznah in Deutschland vorführe.
- HU im Ausland zählt nicht: Technische Prüfungen im Ausland werden in Deutschland nicht anerkannt. Sie können aber dokumentieren, dass mein Fahrzeug verkehrssicher war.
- Erweiterte Hauptuntersuchung bei Überziehung: Wenn der TÜV mehr als zwei Monate überfällig ist, wird bei TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS eine Ergänzungsuntersuchung fällig. Die kostet rund 20 % mehr.
- Bußgeld bei Rückkehr? Nein, bei den Prüforganisationen muss ich kein Bußgeld zahlen – auch nicht bei deutlicher Überziehung. Nur die Untersuchung wird teurer.
- Vor Reisebeginn prüfen: Der beste Schutz vor Ärger ist eine rechtzeitige HU vor der Abfahrt. So bleibe ich entspannt unterwegs – egal, ob in Skandinavien, Südeuropa oder auf der Fähre nach Marokko.
Fazit:
Ein abgelaufener TÜV im Ausland ist kein Grund zur Panik – und auch kein Grund für eine Strafzahlung. Ich lasse mich nicht verunsichern, bleibe freundlich, aber bestimmt. Und: Ich achte vor allem auf den technischen Zustand meines Fahrzeugs – denn am Ende zählt die Sicherheit.